NGOs warnen: Wird Gesetz zur Ächtung von Streubomben aufgeweicht?

13 NGOs haben in einem offenen Brief an die Bundesregierung appelliert, die Konvention zur Ächtung von Streubomben nicht wieder aufzuweichen. Die Oslokonvention beinhaltet, andere Staaten nicht zu unterstützen in einer Handlung, die diese Konvention verbietet. Auf der vierten Revisionskonferenz der -Waffenrechtskonvention in Genf vom 14. bis 25. November soll dieses Thema verhandelt werden. Thomas Küchenmeister, Koordinator von Facing Finance, einer Mitgliedsorganisation der Internationalen Kampagne gegen , fordert: „Die Bundesregierung muss jedem Versuch, den Umgang mit Streumunition völkerrechtlich zu erlauben, energisch entgegentreten.“ Im April 2009 stimmten alle Fraktionen des deutschen Bundestages der Konvention und somit einem vollständigen Verbot von Streumunition zu. Am 10. November wollen auch SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung dazu auffordern, eine Aufweichung des Verbots von Streumunition zu verhindern und die Oslokonvention als alleinigen Standard einzusetzen.

Link zum Artikel (auf entwicklungspolitik online)

Link zum Übereinkommen über Streumunition


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Ãœber nikoletta / EarthLink

Projektmitarbeiterin: "Drogen und Entwicklung", "Facing Finance", "Aktiv gegen Kinderarbeit", "Fluchtgrund". Praktikanteneinarbeitung und -betreuung, Betreuung von Bundesfreiwilligen, Beantragung von Fördermitteln, Blogeinträge, Recherche
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